Domain kündigen
Johannes
- recht
Hallo
ich habe über mein Robot für jemand mal eine Domain registriert
als Domaininhaber und admin-c ist er eingetragen
als tech-c und zone-c bin ich eingetragen
was kann ich machen, wenn mir der Typ, für den ich die Domain registriert habe, nicht das Geld gibt, was ich an mein Provider abdrücken muss?
kann ich die Domain einfach kündigen, oder wie muss ich da vorgehen, besser gesagt, wie sollte ich da vorgehen?
Moin!
was kann ich machen, wenn mir der Typ, für den ich die Domain registriert habe, nicht das Geld gibt, was ich an mein Provider abdrücken muss?
Ihm eine Mahnung schicken, und ggf. dann das gerichtliche Mahnverfahren starten (wenn Aussicht auf freiwilligen Zahlungserfolg besteht) bzw. direkt Klage einreichen (wenn keine Aussicht auf Zahlungserfolg besteht).
kann ich die Domain einfach kündigen, oder wie muss ich da vorgehen, besser gesagt, wie sollte ich da vorgehen?
Wenn du die Domain kündigst, wird sie mit 99,99% Sicherheit sofort nach Freiwerden von jemand anderes neu registriert (es gibt da gewisse Hamster, die alle freiwerdenden Domains einsammeln und auf Dialerseiten verlinken).
Die Domain ist also dann garantiert weg, und dein Kunde wird dich auf Schadenersatz verklagen können. Die Domain gehört schließlich nicht dir. Du könntest sie zur Unterstützung des Drucks aber natürlich so konfigurieren, dass kein Server mehr damit erreicht wird. Und du könntest natürlich auch den Dienstleistungsvertrag mit deinem Kunden kündigen und die Domain dadurch "auf die Straße" setzen. Die DENIC wird sich dann beim Admin-C melden und fordern, dass er einen anderen Provider findet, andernfalls werden ziemlich hohe Kosten für "DenicDirect" fällig.
Mach aber nichts, was dir später leid tut oder Geld kostet. Eine Domain dürfte dich im Jahr nicht mehr als 20 Euro kosten - soviel Geld solltest du eigentlich problemlos übrig haben, um dir den Zahlungsausfall vorübergehend leisten können.
- Sven Rautenberg
Hallo
was kann ich machen, wenn mir der Typ, für den ich die Domain registriert habe, nicht das Geld gibt, was ich an mein Provider abdrücken muss?
Ihm eine Mahnung schicken, und ggf. dann das gerichtliche Mahnverfahren starten (wenn Aussicht auf freiwilligen Zahlungserfolg besteht) bzw. direkt Klage einreichen (wenn keine Aussicht auf Zahlungserfolg besteht).
ich habe keine Firma, oder sonstiges, wir haben auch kein Vertrag abgeschlossen. Er hatte mich nur darum gebeten, die Domein zu regsitrieren, das ist jetzt fats 1 Jahr her, nun lässt er von dich nix mehr hören und sehen.
kann ich die Domain einfach kündigen, oder wie muss ich da vorgehen, besser gesagt, wie sollte ich da vorgehen?
Wenn du die Domain kündigst, wird sie mit 99,99% Sicherheit sofort nach Freiwerden von jemand anderes neu registriert (es gibt da gewisse Hamster, die alle freiwerdenden Domains einsammeln und auf Dialerseiten verlinken).
Die Domain ist also dann garantiert weg, und dein Kunde wird dich auf Schadenersatz verklagen können. Die Domain gehört schließlich nicht dir. Du könntest sie zur Unterstützung des Drucks aber natürlich so konfigurieren, dass kein Server mehr damit erreicht wird.
ok, dann sollte ich dies wohl eher nicht machen *g*
Und du könntest natürlich auch den Dienstleistungsvertrag mit deinem Kunden kündigen und die Domain dadurch "auf die Straße" setzen. Die DENIC wird sich dann beim Admin-C melden und fordern, dass er einen anderen Provider findet, andernfalls werden ziemlich hohe Kosten für "DenicDirect" fällig.
wie kann ich dies als Privat-Mensch tun, denn ich hab mit den Typen ja kein Vertrag
Mach aber nichts, was dir später leid tut oder Geld kostet. Eine Domain dürfte dich im Jahr nicht mehr als 20 Euro kosten - soviel Geld solltest du eigentlich problemlos übrig haben, um dir den Zahlungsausfall vorübergehend leisten können.
es sind ca. 5 € Pro Jahr, aber ich hab keine Lust, jetzt immer für diesen Typen die 5€ zu bezahlen ;)
Hallo,
Er hatte mich nur darum gebeten, die Domein zu regsitrieren, das ist jetzt fats 1 Jahr her, nun lässt er von dich nix mehr hören und sehen.
Dann laß du was von dir hören und/oder sehen.
Fordere ihn auf zu zahlen, da du sonst die Domain innerhalb von
2 Monaten an die Denic zurückgeben wirst. Zeige ihm auf, was das
bei der Denic pro Jahr kostet.
Wenn er nach 2 Monaten nicht zahlt, gib die Domain an die Denic.
Die Domain gehört damit weiterhin ihm, nur hat er jetzt keinen
Provider mehr -- nämlich dich. Da es keinen Vertrag gibt, und die
ihn gemahnt hast, sollte das rechtlich unproblematisch sein.
Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege.
Gruß
Slyh
Hallo
Wenn er nach 2 Monaten nicht zahlt, gib die Domain an die Denic.
wie muss ich das machen?
in mein Robot, kann ich nur KK-Aufträge starten/ablehnen/genehmigen,Domains löschen/neu anlegen/ändern, DNS Einträge anlegen/ändern/löschen etc.
eine Rubrik "Domain an Denic übergeben" find ich da nicht
oder muss man sich da mit der Denic in Verbindung setzen?
Hello,
ich habe keine Firma, oder sonstiges,
Macht nix.
wir haben auch kein Vertrag abgeschlossen. Er hatte mich nur darum gebeten, die Domein zu regsitrieren, das ist jetzt fats 1 Jahr her, nun lässt er von dich nix mehr hören und sehen.
Kann nicht sein. Wenn Ihr Euch einig wart, dann habt Ihr einen Vertrag.
Du musst das ggf. nachweisen können (siehe Posting von Sven).
Und ich würde ihn in Verzug setzen, das bedeutet, mahnen und bei frucjtlosem Verstreichen der Mahnung unter __nochmaliger__ Fristsetzung die weitere Leistung ablehnen. Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom!
ich habe keine Firma, oder sonstiges,
Macht nix.
wir haben auch kein Vertrag abgeschlossen. Er hatte mich nur darum gebeten, die Domein zu regsitrieren, das ist jetzt fats 1 Jahr her, nun lässt er von dich nix mehr hören und sehen.
Kann nicht sein. Wenn Ihr Euch einig wart, dann habt Ihr einen Vertrag.
schriftliches hab ich nicht
das wurde am Telefon besprochen
Du musst das ggf. nachweisen können (siehe Posting von Sven).
etwas mündliches lässt sich leider schwer nachweisen :-/
Und ich würde ihn in Verzug setzen, das bedeutet, mahnen und bei frucjtlosem Verstreichen der Mahnung unter __nochmaliger__ Fristsetzung die weitere Leistung ablehnen.
noch ist er nicht im Verzug, aber so wie er von sich hören lässt, will er nix mehr dafür zahlen
Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!
was muss ich ihn dann auf jeden Fall beweisen?
dass ich für ihn Geld aufbringen musste?
danke schon mal für deine Antwort :-)
Hello,
noch ist er nicht im Verzug, aber so wie er von sich hören lässt, will er nix mehr dafür zahlen
Das ist nicht so leicht gesagt. Bei Dauerschuldverhältnissen kommt man schon in Verzug, wenn man eine Rate nicht zahlt. Anständig ist es aber nicht, sich darauf zu berufen.
Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!
was muss ich ihn dann auf jeden Fall beweisen?
Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast. Google doch mal danach. Im Web findet man übringes auch das BGB http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bgb/, was wohl im Wesentlich für Euch zutreffen würde.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!
was muss ich ihn dann auf jeden Fall beweisen?
Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast. Google doch mal danach. Im Web findet man übringes auch das BGB http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bgb/, was wohl im Wesentlich für Euch zutreffen würde.
da hab ich erst einmal eine Menge zu lesen ;-)
danke für den Link, den kannte ich noch nicht
Hello,
Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast.
Allerdings schuldet er Dir ja "nur" Geld, und keine Leistungen, oder?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo
Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast.
Allerdings schuldet er Dir ja "nur" Geld, und keine Leistungen, oder?
_noch_ schuldet er mir nix
es wäre nur Geld, die Domain wird auf eine externe Domain weitergeleitet
er hat also kein/e Webspace/Mailkontos/FTP-Zugang etc.
ändert das etwas an der Lage?
Hello,
ändert das etwas an der Lage?
siehe z.B. http://www.jura.uni-bonn.de/institute/handelsr/gbitter/AG/Schuldrecht/Verzug.doc
Du solltest Dir nun darüber klar werden, ob Ihr nun einen "Preis gegen Leistung" ausgemacht habt, dann habt Ihr einen Vertrag. Oder hat er nur mal so beiläufig gesagt "eine Domain wäre ja ganz schön" und Du hast die dann voreilig angemeldet, ohne seinen ausdrücklichen Wunsch? Dann hast DU ein Problem, oder sogar zwei.
Und wenn er die Domain haben wollte und nun sagt "ich bezahle nicht mehr", dann ist er automatisch in Verzug, da er zu erkennen gegeben hat, dass er seinen Teil des Vertrages nicht einhalten will.
Du solltest ihm dann mitteilen, dass Du unter diesen Umständen auch nicht mehr bereit bist zu leisten und die Domain abstellst. Dafür musst Du eine angemessene Frist setzen.
Und nun bin ich eben darüber gestolpert, dass dann "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" sicher der falsche Ausdruck war... Denn sein Geld willst Du schließlich noch haben, aber DU bist nicht mehr bereit zu leisten.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
ändert das etwas an der Lage?
siehe z.B. http://www.jura.uni-bonn.de/institute/handelsr/gbitter/AG/Schuldrecht/Verzug.doc
Du solltest Dir nun darüber klar werden, ob Ihr nun einen "Preis gegen Leistung" ausgemacht habt, dann habt Ihr einen Vertrag. Oder hat er nur mal so beiläufig gesagt "eine Domain wäre ja ganz schön" und Du hast die dann voreilig angemeldet, ohne seinen ausdrücklichen Wunsch? Dann hast DU ein Problem, oder sogar zwei.
das ganze war so gelaufen
die Domain gehörte ein Kumpel von mir, die hat er an jemand anders verkauft.
da 1 & 1 den KK-Antrag nicht zugestimmt hat, wer weiss warum, ist die Domain erst mal auf unseren Server geblieben
er hat dann die andere Person als Domain-Inhaber eingetragen, da diese Person die Domain ja bezahlt hat
die Domain wurde über ebay verkauft
Du solltest ihm dann mitteilen, dass Du unter diesen Umständen auch nicht mehr bereit bist zu leisten und die Domain abstellst. Dafür musst Du eine angemessene Frist setzen.
das ist klar, die nächste Gebühr für's nächste Jahr fällt Anfang März
da er ja gesagt hat, dass er nicht mehr zahlen möchte, gehe ich mal davon aus, dass er Anfang Januar kein Geld rüberwachsen lässt
ps. die Links werde ich mir morgen mal in allerruhe durchlesen, ist ja ne Menge ;)