Hallo,
Es gibt nämlich ein verbrieftes Recht auf sexuelle Selbsbestimmung,
ja, weil wir (zum Glück) uns da, auch im laufe der Geschichte, darauf geeinigt haben. Es ist also eine "Extraausnahme", wie ja auch der Job "Auftragskiller" nicht wirklich vermittelbar ist. Aber wie ist es mit der "Gastgewerbemitarbeiterin-stelle" (oder wie das wirklich heissen würde) - ist die "zumutbar"? Oder nur im bestimmtem Rahmen? Darf die Vollblutvegetarierin einen Job in einem Brauereiausschank ablehnen, weil sie nicht andauernd Schweinshaxen servieren kann?
Ich bin mir da gar nicht so sicher.
Chräcker