Hallo,
darüber, daß Hartz IV die Rechte von Arbeitslosen unzulässig
beschneidet brauchen wir nicht zu diskutieren.
äh, hüstel, da habe ich noch gar keine eigene Meinung zu....
Mir ging es um dieses konkrete Beispiel.
ja, mir auch, und zwar um "eins" der mehreren beispiele, nämlich den Job an der Theke. Also der Job als Gastgewerbemitarbeiterin in einem Lokal, wo der zu vermittelnden Arbeitslosen unliebsame Dienstleistungen im gleichem Schankraum verkauft werden. Auch dazu habe ich noch keine abschliessende Meinung.
Chräcker