Hallo Ludger,
Ich bin dafür, dass zunächst ungerechtfertigte Vergünstigungen wie das Ehegattensplitting abgeschafft werden, bevor neue Abgaben eingeführt werden.
kannst Du mal ein wenig ausfuehren, welcher Nutzen Ehepaaren da entsteht? Profitieren auch kinderlose Ehepaare davon? Also auch Scheinehen (ich kenne welche ;-)?
Selbstverständlich profitieren auch kinderlose Ehepaare von der derzeitigen Form der gemeinsamen steuerlich Veranlagung, das ist ja der Skandal! Und wie gesagt, sie profitieren dann am meisten davon, wenn eine(r) von beiden keiner erwerbstätigkeit nachgeht.
Anstatt den Erwerbstätigen in einer fünfköpfigen Familie auch nur den doppelten Steuerfreibetrag zu gewähren (ergänzt um drei mehr oder minder mickrige Kinderfreibeträge) wäre es sinnvoller, ihr den fünffachen Freibetrag zu gewähren, kinderlose aber ungeachtet des Familienstandes grundsätzlich getrennt zu veranlagen.
Um die Aufnahme einer Erwebstätigkeit beim zweiten der kinderlosen Ehepartner nicht abgabentechnisch zu bestrafen, sollte überdies die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht für Ehepartner gelten, die entweder derzeit kein Kind betreuen oder zuvor nicht mindestens X Jahre lang betreut haben.
Gruß Gernot