Hallo Ludger,
Selbstverständlich profitieren auch kinderlose Ehepaare von der derzeitigen Form der gemeinsamen steuerlich Veranlagung,
kannst Du mal dazu sagen wieviel das bringt. Also nehmen wir mal an, da ist ein Mann und der arbeitet und die Frau nicht. Und, Fall 2, nehmen wir mal an die Frau arbeitet auch. Und nehmen wir mal an, dass der Mann 54% von seinem Brutto-Gehalt netto in der Tasche behalten hat bevor er geheiratet hat.
Zahlen sagen mehr als Worte. ;-)
Also wenn ich die Grundtabelle 2005 richtig interpretiere, zahlt man ab einem Einkommen von 52050 EUR jährlich den Spitzensteuersatz von 44,3%. Bei 52050 EUR also 14713 EUR inkl. Solidarzuschlag.
Wenn man dann heiratet und der Partner oder die Partnerin verdient nichts dazu, werden beide steuerlich so behandelt, als verdienten sie jeweils genau die Hälfte, also 26025 EUR, denn für den Betrag von 52050 EUR fallen nach Splittingtabelle nur 31,7% Steuern an, also 9640 EUR inklusive Solidarzuschlag. Das ergibt eine jährliche Steuerersarnis von 5073 EUR, die die beiden dann einstreichen können, wenn wie gesagt eine(r) von ihnen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, unabhängig vom Vorhandensein von Kindern. Hinzu kommt der eingesparte Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung in Höhe des jeweiligen Höchstsatzes, da man ja mit diesem Einkommen über der Bemessungsrenze liegt.
Diese Vergünstigungen gibt es wie gesagt, ohne dafür eine Gegenleistung für die Gesellschaft zu erbringen, allein aufgrund der Tatsache, dass man sich als Ehepaar ausgibt.
Entschließen sich hingegen beide Ehepartner dazu, einer Erwebstätigkeit nachzugehen, kann es bei annähernd gleich hohem Einkommen sogar sein, dass sie durch die gemeinsame Veranlagung um ein paar Euro steuerliche Nachteile hätten, deshalb hat der Gesetzgeber auch für diesen Fall die Möglichkeit eines Steuerklassenwechsels vorgesehen, damit verheiratete Heteropaare auch ja nie benachteiligt, sondern immer nur bevorzugt werden, auch als Kinderlose, sogar auch gegenüber einem lesbischen oder schwulen Paar, das (Pflege-)Kinder erzieht.
"Summum ius, summa iniuria", kann ich da nur sagen, es wird Zeit, dass hier im Steuerrecht ausgemistet wird.
Gruß Gernot