hi
Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)
aha...also nicht vom besitzer des fahrzeuges sondern MB dem besitzer der geschmacksmarke (oder wie das heißt).
ich denke ich werde auf den anwalt zurückgreifen :)
btw.: in http://groups.google.com/groups?hl=de&lr=&group=de.soc.recht.marken%2Burheber wurde am 16.1. genau zu diesem thema ein thread erstellt...er ist lang, verdammt lang *seuftz*
thx
ole
(8-)>
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Des Mannes Auto ist seine Burg.
Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.
Des Mannes Auto ist seine Burg.
Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.