Ole: Bilder von Autos

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hi

Mit schriflicher Einwilligung des Eigentümers der Marke auf jeden Fall ;-)

aha...also nicht vom besitzer des fahrzeuges sondern MB dem besitzer der geschmacksmarke (oder wie das heißt).

ich denke ich werde auf den anwalt zurückgreifen :)

btw.: in http://groups.google.com/groups?hl=de&lr=&group=de.soc.recht.marken%2Burheber wurde am 16.1. genau zu diesem thema ein thread erstellt...er ist lang, verdammt lang *seuftz*

thx
ole
(8-)>

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Des Mannes Auto ist seine Burg.
Normalerweise ist ja des Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt.