fastix®: GEMA und Auswirkungen auf Internet

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Moin!

Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

Wenn die Künstler ihre Musik unter die GPL oder CCl gestellt haben, dann hat die GEMA die Rechte nicht.

Schwieriger wird es mit Sicherheit erst, wenn irgenwelche durchgederhten Rechtsanwälte, nicht nur aus der Münchner Sonnenstr., sondern auch aus Hamburg, Düsseldorf oder Berlin anfangen Dich damit zu belästigen, weil Du einen Link zu einem womöglich nicht legelen Titel gelegt hast: Dazu reicht es, wenn eine Band einen Titel einspielt, der Melodie oder Text oder halt nur Textpassagen oder ein paar Oktaven von etwas enthält, von dem der Anwalt glaubt seine Mandatschaft hätte daran Rechte...

Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können.

Eigentlich befreit Dich ja das TDG in dem Falle von der Verantwortung:

§8 (2) TDG
Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Allerdings gab es neulich das Urteil eines ziemlich verwirrten Richters, der meinte, wenn man so eine Seite betreibt habe man täglich seine Mails zu lesen und binnen 24 Stunden zu reagieren. Wie machst Du unter diesen Umständen Urlaub?

Aber das erzähle mal dem durchgedrehtem Anwalt aus München oder Köln oder Timbuktu. Und damit nicht noch einer von den Burschen durchdreht oder einer der durchgedreht hat seine rpm (hier: rotations per minut) erhöht, gebe ich Dir abschließend den Ratschlag Dich um Auskünfte beim Anwalt zu kümmern.

Das die Musikindustrie zur Zeit am Leerdrehen ist dürfte Dir ja bekannt sein.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.