Moin!
Ansonsten stellst du ja keine Musik zur verfügung, sondern hälst nur einen Link bereit..
Was keinen von den Anwalts-Ärschen daran hindern wird, ihm eine Abmahnung zu schicken oder zu verklagen. Was der Staat kann (siehe erstes Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart gegen Alvar Freude) können Anwälte schon lange. Das Urteil ist mittlerweile aufgehoben.
Und was ist mit dem schwachsinnigen Urteil gegen Heise.de?
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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