Hallo Manuel,
In dem Fall ist der Seitenbetreiber in der Beweispflicht, das der Penis nicht erregiert ist.
Woher hast du denn das? Wir sprechen hier über ein stilisiertes Logo. Es kommt doch immer auf den Kontext an, indem etwas dargestellt wird. Andernfalls müssten die Abbildungen römischer Hermen, griechischer Satyrn und indischer Shiva-Lingams ja auch verboten werden und Museumsdirektoren und Galeristen, die so etwas ausstellen würden, sich auch strafbar machen.
Das ist sowieso der größte Quatsch, der da in dem bewussten Gesetz steht. Leider kommt man nicht dazu, das mal durchzufechten, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Sonst wäre das schon längst gekippt.
Aber mal so nebenbei, ich denke, man kann einen erregierten Penis auch so von einem nicht erregierten unterscheiden. Und ich hab beides schonmal gesehen ;)
Ich vertraue da eher auf anderes als auf meinen Gesichtssinn.
Gruß Gernot