Hi,
Aha, und das macht ihn zum Experten in Sachen Presse- und Medienrecht?
Ich denke nicht, das ein Richter spezialisiert sein muss, um einige Grundregeln im Gesetz zu kennen. Desweiteren sind slche Dinge durchaus auch im Familienrecht relevant, da es durchaus entscheidend für das Sorgerecht sein kan, ob z.B. ein Kind in berührung mit Pornografie kommt.
Pornografie nterleigt schliesslich nicht dem Medienrecht ;)
Wir sprechen hier über ein stilisiertes Logo.
Ups! So ein Pleonasmus sollte mir nicht unterlaufen. Logos sind immer stilisiert, sonst wären es keine.
Also ist eins meiner Logos keines, weil es eine Fotorgafie einer Platine hat, die ich produziere? Und ich denke, da gibts viele Beispiele, bei denen ein Logo nicht nur stilisierte Elemente enthält
Doch Sebi sagte, mit Pornografie habe seine Seite nichts zu tun. Sollte seine Seite mit Sexualaufkärung zu tun haben oder mit Gesundheitsprophylaxe, dann sollte er meiner Meinung nach in der Tat ein möglichst eingängiges Logo verwenden.
Das sagt aber trotzdem nicht aus, in welcher Art der Penis benutzt wird. Es geht um die Art des Logos, nicht um die Art der Seite. In welchen Bezug beides steht, ist noch offen, da diese Frage zwar gestellt, aber nicht beantwortet wurde.
Da sprichst du einen wunden Punkt bei mir an: In letzter Zeit begnüge ich mich tatsächlich viel zu häufig mit meinem eigenen.
Wenn das so ist, wie es klingt, kommen wir nicht zusammen, weil ich mich entweder mit meinem beschäftige oder das dem anderen Geschlecht überlasse SCRN <- wer das als anstössig empfindet, ignoriert diesen Satz bitte ;)