Hallo Manuel,
Aha, und das macht ihn zum Experten in Sachen Presse- und Medienrecht?
Ich denke nicht, das ein Richter spezialisiert sein muss, um einige Grundregeln im Gesetz zu kennen.
Es geht hier schon um eine etwas speziellere Frage und darüber, was Pornografie ist und was nicht, entscheiden Familienrichter nicht.
Wir sprechen hier über ein stilisiertes Logo.
Also ist eins meiner Logos keines, weil es eine Fotorgafie einer Platine hat, die ich produziere? Und ich denke, da gibts viele Beispiele, bei denen ein Logo nicht nur stilisierte Elemente enthält
Nein, kein einziges! Ein echtes Firmenlogo enthält nur Buchstaben, keine weiteren grafischen Elemente. Und ein Signet, das viele fälschlicherweise als Logo bezeichnen, besteht aus einfachen grafischen Elementen und/oder Buchstaben.
Das hier könnte also ein Penislogo sein:
PPPP EEEEE N N I SSSS
P P E NN N S S
P P E N N N I S
PPPP EEEE N N N I SSSS
P E N N N I S
P E N NN I S S
P EEEEE N N I SSSS
oder im volkstümlichen Sinne auch das hier:
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Ich habe da übrigens überhaupt keine Angst, damit irgendwelche Tatbestände zu erfüllen, die für das Strafrecht oder den Jugendschutz irgendeine Relevanz hätten.
Gruß Gernot