Hallo Alain,
Es ist zudem belanglos was Du unter pornografie verstehst, sofern sich diese nicht mit dem jeweiligen Richter oder dem
Gesetz des jeweiligen Landes decken.
In diesem Gesetz gibt es zwar einen Verweis auf eine andere Stelle, was als "Schrift" zu werten ist, aber keine Definition von "Pornografie".
Belanglos ist mein Verständnis von den Dingen übrigens nicht: Als freier Bürger dieses Landes äußere ich meine Meinung und versuche natürlich auch, damit Einfluss auszuüben. Darin unterscheiden wir beide uns ja auch nicht. In der Originalität unserer Ansichten unterscheiden wir uns aber sehr wohl.
Gruß Gernot