Hallo Manuel,
Nein, kein einziges! Ein echtes Firmenlogo enthält nur Buchstaben, keine weiteren grafischen Elemente. Und ein Signet, das viele fälschlicherweise als Logo bezeichnen, besteht aus einfachen grafischen Elementen und/oder Buchstaben.
Das heisst also, das du weisst, das der UP ein Logo will und nicht fälschlicherweise ein Signet meinte und sich falsch ausgedrückt hat?
Im Gegenteil, ich bin der festen Überzeugung, dass der Originalposter ein Signet wollte und das "Logo" genannt hat. Sollte er allerdings so wie du auch fotorealistische Abbildungen für Logos halten, dann hätte er unter Umständen wirklich ein rechtliches Problem.
Allerdings ist dann dein Penisbild aus Strichen etc. auch kein Logo, da /-+-* usw. keine Buchstaben sind, sondern Zeichen.
Soll ich dir das jetzt auch noch mit meinem Grafikprogramm erstellen und hochladen? Auch davor hätte ich keine Scheu. Ich bin aber sicher, du kannst es dir auch so vorstellen.
Straf- und jugenschutzrechtlich wäre ein stilisiertes Penislogo in der Art, wie ich es in meiner Zeichen-Zeichnung dargestellt habe, vollkommen irrelevant.
Darüber hinaus bestreite auch, dass Jugendliche durch den Anblick einer fotorealistischen Darstellung einer Erektion in ihrer Entwicklung gefährdet wären. Das ist etwas ganz Natürliches, das auf Ultraschallaufnahmen sogar bei Föten im Mutterleib bereits zu beobachten ist, wie sollte das also jugendgefährdend sein?
Leider klebt unsere Gesetzgebung da immer noch an den Moralvorstellungen aus den 50er Jahren und leistet gerade damit Verklemmungen unter Jugendlichen Vorschub.
Gruß Gernot