Hi,
Warum machst Du eine Unterschied zwischen ungenehmigter Veröffentlichung und ungenehmigter Nichtveröffentlichung?
was ist denn eine "ungenehmigte Nichtveröffentlichung"?
Das Gegenteil von Veröffentlichung.
sollte irgendwer ein verbrieftes recht darauf haben, dass seine beiträge in einem bestimmten forum veröffentlicht werden müssen?
Ja. Es sind zwar einige Bedingungen daran geknüpft aber selten ist das nicht. Wenn Dir das Forum gehört hast Du auch ein Recht darauf, das Deine Beiträge veröffentlicht werden. Ausnahmen stehen im Gesetzbuch. Wenn Dir weder Forum noch Urheberschaft gehören hast Du nix mit der Veröffentlichung bzw in diesem Fall der Nichtveröffentlichung am Hut. Ohne Grund eine Löschung zu verlangen ist in diesem speziellem Fall strenggenommen eine Urheberrechtsverletzung wenn dem Verlangen nachgegeben wird.
Solltest Du mit "Forum" das SELFHTML-Forum meinen, also dieses hier gilt natürlich anderes, klar.
so short
Christoph Zurnieden