Hi,
was ist denn eine "ungenehmigte Nichtveröffentlichung"?
Das Gegenteil von Veröffentlichung.
Finde ich eher unzureichend als Definition...
Es ist aber genau das gemeint.
Ohne Grund eine Löschung zu verlangen ist in diesem speziellem Fall strenggenommen eine Urheberrechtsverletzung wenn dem Verlangen nachgegeben wird.
Diese Rechtsauslegung wage ich zu bezweifeln, bin aber nur Laie...
Habe ich diesen ad hominem Angriff wirklich verdient? ;-)
Trotzdem: wenn Dir weder Publikationsorgan noch Urheberschaft gehören hast Du kein Recht darüber zu bestimmen (Die Sache it der Werbung hier im Forum einmal außen vor, ich will's nicht verkomplizieren). Wenn Du kein Recht hast etwas zu veröffentlichen hast Du auch kein Recht etwas zu verbieten. (Ausnahmen stehen im Gesetzbuch usw)
Oder nochmal etwas anders formuliert: das Recht über Veröffentlichung zu entscheiden schließt selbstverständlich auch das Recht zur Nichtveröffentlichung ein, da gibt es keinen Unterschied.
Das hier wohl eher kein Verstoß gegen das Urheberrechtgestz verfolgt wuird liegt wiohl eher daran, das zur Durchsetzung einer Löschung mehrheitlich strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen[1] und ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist "nur" eine zivilrechtliche Angelegenheit.
so short
Christoph Zurnieden
[1] jetzt stell Dir mal vor, das tatsächlich alle Genehmigungen vorgelegen hätten und Du verbreitest hier ungeprüft(!) das es nicht der Fall ist. Auch das kann verdammt teuer werden!