Hallo.
Müssten sie dann nicht eigentlich "Rechtsanwältinnen" heißen? ;-)
Ich weiß nicht, wie GFvG darauf reagieren würde ...
Vermutlich gemäß seines Stereotyps. -- Nein, der Begriff bedeutet nicht, dass er in zwei Richtungen gepolt wäre. Dann fiele die Reaktion ja vermutlich auch anders aus.
MfG, at