Hi,
Meiner Erfahrung nach steht ähnliches in den meisten Lizenzverträgen kommerzieller Software.
Papier ist geduldig.
Sprichst Du eventuell von einem anderen Konzept?
Ja, siehe §69e.
Die Vertragsfreiheit unterliegt zudem in D. auch Einschränkungen, wenn auch sehr wenigen.
so short
Christoph Zurnieden