Hallo.
Grundsätzlich waren deine Einwände aber berechtigt, soweit es sich um eine öffentlich zugängliche Seite geht.
Interessant ist, dass man in solchen Grundsatzdiskussionen fast niemals mit öffentlichen Seiten zu tun hat. Fast immer geht es um Intranets und geschlossene Nutzerkreise. Seltsam.
MfG, at