Hi,
Es bleibt zunächst festzustellen, ob der Begehrte Ort eine eigenständige Gemeinde ist, und was der Frager damit bezweckt.
Erst danach bleibt zu überlegen ob §12 BGB zur Anwendung kommen kann oder nicht.
Unter Umständen ist die Gemeinde ja sogar zur Kooperation bereit.
Was heißt eigenständige gemeinde?
und wie ists mit gebieten? z.B. www.schwaben-am-galgen.de oder so. srz
soll kein angriff auf irgend wen sein ist mir aber sponten so
eingefallen. oder www.ruhrpot.de
MfG