Hallo Thomas,
Deswegen finde ich ein Brutto/Jahr ganz schlecht, weil z.B. hier eben 14 Monate/Jahr gezahlt wird
Das ist zwar üblich, aber nicht verpflichtend. Bei lediglich 12 Gehältern fiele man um § 67(1) EStG um, und das ließe sich niemand gefallen.
und wenn jemand von Brutto/Jahr redet, weiss ich nie ob nun 12, 13 oder 14 Monate gerechnet werden.
Egal. Ausschlaggebend ist ohnehin das Jahresnetto. ;-)
Grüße
Roland