Ich würde nicht schreiben, dass die Lampe heiss wird. Ist Dir gar nicht aufgefallen. Dann kann man Dich auch nicht verklagen und Du erzielst außerdem mehr. Oder hatte der Hersteller angegeben, dass die Lampe heiss wird? .....
Sup!
Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.
Nun ist die Frage, ob ich die Lampe unter Hinweis auf die potentielle Gefährlichkeit bei eBay verkaufen kann, oder ob ich sie eigentlich wegschmeissen müsste, weil ich erkannt habe, dass sie gefährlich ist.
Da man einerseits von Lampen normalerweise erwartet, dass sie ungefährlich sind, andererseits gefährliche Dinge wie Bügeleisen auch verkauft werden dürfen, bin ich mir nicht sicher, inwiefern ein Hinweis auf die besondere Beschaffenheit der Lampe mögliche Schadenersatzansprüche ausschließt... irgendwelche Ideen?Gruesse,
Bio