Mathias Bigge: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hi Miky,

mal ne grundsätzliche Frage: Ist es wirklich per Urheberrecht _verboten_, den Text eines Liedes (natürlich unter Angabe des Künstlers, wie hier ja geschehen) aufzuschreiben?

Ja.

Kann man den Text eines Liedes separat urheberrechtlich schützen lassen?

Ja. Auch andere Texte, zu denen es gar keine Musik gibt.

Möglicherweise sind ja mal wieder einige Rechtskundige unter uns, die uns die Gewichtung der einzelnen Bestandteile eines Musikstückes in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz darlegen können. Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....

Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.

Den Abgemahnten möge dies ein Tipp sein (notfalls unter Konsultierung eines Rechtsanwaltes), die gesamte Abmahnung als nicht begründet zu outen.

Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.

Nach meinem Laieneindruck sind die Kosten der Abmahnung deutlich überhöht, aber dem Ausgangsposter sei dazu die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt deutlich empfohlen....

Viele Grüße
Mathias Bigge