Miky: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hallo nochmal,

Möglicherweise sind ja mal wieder einige Rechtskundige unter uns, die uns die Gewichtung der einzelnen Bestandteile eines Musikstückes in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz darlegen können. Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....
Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.

Leider habe ich nicht nur einmal erlebt, dass eine Laienmeinung durchaus Gewicht haben oder auch nur einen maßgeblichen Anstoß in die richtige Richtung geben kann, also mäßige deine Überheblichkeit bitte ein wenig.

Den Abgemahnten möge dies ein Tipp sein (notfalls unter Konsultierung eines Rechtsanwaltes), die gesamte Abmahnung als nicht begründet zu outen.
Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.

Vielen Dank für den überflüssigen Hinweis. Dass ich Laie bin, sagte ich bereits unmissverständlich. Trotzdem, für´s Protokoll: Warum sollte ich, wenn ich Ahnung hätte, nicht eine Rechtsberatung durchführen?

Nach meinem Laieneindruck sind die Kosten der Abmahnung deutlich überhöht, aber dem Ausgangsposter sei dazu die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt deutlich empfohlen....

Ach, auch Laie? Dann lehnste dich aber ganz schön weit raus.

Gruß,
Miky