Axel Richter: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hallo,

Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....
Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.
Leider habe ich nicht nur einmal erlebt, dass eine Laienmeinung durchaus Gewicht haben oder auch nur einen maßgeblichen Anstoß in die richtige Richtung geben kann, also mäßige deine Überheblichkeit bitte ein wenig.

Es kann sein, dass Laienmeinungen durchaus manchmal Gewicht haben, schließlich haben wir auch Laienrichter (Schöffen). Hier liegst Du aber völlig daneben. Ein Liedtext unterliegt als Werk _immer_ dem Urheberrechtsschutz. Du darfst ihn durchaus für Dich privat aufschreiben, ver_öffentlichen_ darfst Du ihn aber _nur_ mit Zustimmung des Urhebers bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte. Das Zurschaustellen auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite _ist_ eine Veröffentlichung.

Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.
Vielen Dank für den überflüssigen Hinweis. Dass ich Laie bin, sagte ich bereits unmissverständlich. Trotzdem, für´s Protokoll: Warum sollte ich, wenn ich Ahnung hätte, nicht eine Rechtsberatung durchführen?

Du darfst Deine Meinung äußern. Hier, bei den Summen um die es geht, würde ich dem Ausgangsposter allerdings raten, sich um eine geschäftsmäßige Rechtsberatung zu bemühen und das darfst Du nicht http://www.rechtslexikon-online.de/Rechtsberatung.html. Dein Rat, den abmahnenden Anwalt selbst anzuschreiben und in diesem Schreiben zum Ausdruck zu bringen, dass das alles nicht sein KANN, wie Du schriebst ;-)), wird die Kosten wohl eher noch erhöhen.

Ach, auch Laie? Dann lehnste dich aber ganz schön weit raus.

Nein, Du.

viele Grüße

Axel