Tom: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hello Mathias,

mal ne grundsätzliche Frage: Ist es wirklich per Urheberrecht _verboten_, den Text eines Liedes (natürlich unter Angabe des Künstlers, wie hier ja geschehen) aufzuschreiben?
Ja.

Nein, es ist nicht verboten, den Text aufzuschreiben und auch nicht, ihn zu privaten Zwecken (in deiner Dachstube) zu verwenden. Du darfst ihn sogar auf der Straße vor Dich hinsingen solange dies nicht einer gezielten öffentlichen Aufführung gleichkommt. Es ist allerdings i.d.R. nicht erlaubt, ihn zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten oder gar zu verkaufen. Bei Texten gibt es eine Sonderregelung für die Veränderung, die ich leider nicht in Kürze wiedergeben kann.

Kann man den Text eines Liedes separat urheberrechtlich schützen lassen?
Ja. Auch andere Texte, zu denen es gar keine Musik gibt.

Nein, kann man nicht.
Einen Urheberrechtsschutz kann man nicht "erzeugen lassen", der entsteht (in DE) einzig durch die Herstellung des Werkes und auch nur für den Hersteller (Urheber) oder auch schon mal eine Urheberrechtsgemeinschaft. Dann müssen aber alle Teile wesentlich aktiv zur Entstehung des Werkes beigetragen haben, nicht nur durch Bereitstellung von Geld oder Werkzeug.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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