Hi,
Meistens ergibt sich aber "aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses" etwas anderes ;-)), nämlich dass der Angestellte alle Nutzungsrechte an Werken, die er in eben diesem Angestelltenverhältnis erstellt hat, automatisch seinem Arbeitgeber abtritt.
Sehr richtig! Man beachte vor allen Dingen den Unterschied zw. "Nutzungsrecht" und "Urheberschaft"! ;)
Gruß, Cybaer
--
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!