Tom: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hello,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__43.html
...
UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

Drum schrieb ich ja "Bereitstellung von Geld" und nicht "Entlohnung"
Der Lohn müsste dann nämlich berufstypisch (z.B. nach dem Tarifvertrag) sein.

Alle anderen Rechtsverhältnisse bedürfen eines gesonderten Vertrages, der wohl beim Urheberrecht nicht ganz einfach sein wird.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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