Tom: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Hello,

worüber regst Du dich auf?
Wenn jemand die Rechte eines andern missachtet, muss er dafür auch zur Rechenschaft gebeten werden.
Wie sich aber diese horrende "Gebühr" der Rechtsanwälte noch rechtfertigen lässt, ist mir langsam nicht mehreinsichtig, da sie schließlich auch vom Fortschritt der Technik profitieren.

Da sollte man mal eine generelle Überarbeitung ansetzen. Berechtigte Abmahnungen ohne nachgewiesene umfangreiche Recherche sollten bei 500 Euro begrenzt sein. Schließlich handelt es sich hier meistens nur um einen Schriftwechsel. Allerdings habe ich schon öfter davon gehört, dass die Rechtsanwälte dann im Gegenzug für die Aufträge ein (extrem teures) Seminar bei einer Tochter- oder Schwesterfirma des Auftraggebers gebucht haben.

Hat matürlich keinen inneren Zusammenhang.

Auf dem Auge ist die Staatsanwaltschaft dann aber meistens blind. Fragt sich nur, warum eigentlich.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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