Hallo FatalTSi,
Ob das nun dem Verlag/dem Künstler/sonst irgendwem genutz hat ist ja rechtlich völlig belanglos, entscheident ist, dass keine Erlaubnis eingeholt wurde, um das zu veröffentlichen.
Das es da nun Abmahnungen hagelt, nuja selbst schuld. Mit der Ausrede, dass die Rechtslage undurchschaubar oder unlogisch gewesen sei, und man das deswegen nicht wusste, kann man hier auch schlecht kommen. Das man nicht einfach irgend welche Liedertexte veröffentlichen darf, ist ja wohl klar.
Was die Gebüren angeht: Abmahngebühren muss man ja nicht zahlen, man kann es auch auf eine Klage ankommen lassen. Ob sich das lohnt (die Verlage können ja u.U. noch Schadensersatzansprüche geltend machen o.ä.), sollte der Autor der Seite aber am besten einen Anwalt fragen.
Grüße
Daniel