Im übrigen kann es sein, dass es in kürze auch die Domain abmahnwelle.de zum ersteigern gibt; gepfändet ist sie ja schon.
Jetzt wird es spannend. Diese Domain wurde trotz Pfändung(!) an den Verein übertragen. Da die DENIC vor der Umschreibung den Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen hat, wird es in Frankfurt einiges zu erklären geben. IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)