Hallo,
IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.
Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.
Grüße
Thomas
Hallo,
IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.
Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.
Grüße
Thomas