Sven Rautenberg: Abmahnwelle ausgelaufen?

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Moin!

Jetzt wird es spannend. Diese Domain wurde trotz Pfändung(!) an den Verein übertragen. Da die DENIC vor der Umschreibung den Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen hat, wird es in Frankfurt einiges zu erklären geben. IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

Wer einen DISPUTE-Eintrag haben will, muß ihn einfach beantragen:

Zitat: "Ein Formular für die  Einrichtung eines DISPUTE-Eintrages können Sie im PDF-Format herunterladen. Der Antrag muss unterschrieben und im Original an die DENIC übermittelt werden. Hat die DENIC den DISPUTE-Eintrag eingerichtet, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung."

Quelle: http://www.denic.de/de/domains/recht/dispute-eintraege/index.html

Können Rechtsanwälte eigentlich für handwerkliche Fehler durch ihre Mandanten haftbar gemacht werden?

  • Sven Rautenberg