Hello Siechfred,
Wie würde man das denn bezeichnen, wenn ein Klempnereibetrieb bei seinem eigenen Kunden eine Gasleitung schadhaft macht, nur um nach der zu erwartenden Explosion und die neue Anlage verkaufen zu können?
Keine deutsche (Haftpflicht-)Versicherung zahlt bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Herbeiführen des Versicherungsfalles
(§ 61 VVG).
Na, ich denke schon, dass Du den implizit suggerierten geistigen Transfer zum OP schon geschafft hast ;-)))
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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