sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.
Könntest du das bitte in verständlichem Deutsch erläutern? Man wird ja schließlich nicht die gesamte DENIC verklagen können, wenn eine in ihrer Namensgebung uninteressante Domain gepfändet worden ist.
Grüße aus Berlin
Christoph S.
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mailto:christoph.schnauss@berlin.de
http://www.christoph-schnauss.de
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