da Du Dir (IMHO berechtigterweise) Gedanken darüber machst, dass die Angabe einer eMail-Adresse Pflicht ist, solltest Du Dich fragen: Für die Gerichte auch?
Ja, das ist die Frage - aber ich gehe hier (nicht HIER, sondern auf meiner website) mit einer komplett neuen Domain an den Start, und nachdem ich auf meiner alten ~30-40 Spammails pro Tag erhalten habe, wollte ich es diesmal besser machen.
Auch wenn der Spamfilter 90% der Spammails - und fast nie eine ungerechtfertigte Mail - rausgefiltert hat, so verbraucht dieser Mist dennoch Traffic, der Maildownload dauert relativ lange und ich darf regelmäßig meinen geht es dennoch auf den Traffic, der Maildownload dauert lange und ich darf regelmäßig meinen Junkmail Ordner leeren.
Also, wenn ich mir den genauen Wortlaut des §6, TDG ansehe, dann steht dort:
[...] Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, [...]
Bleibt die Frage: Steht das nun im Widerspruch zu der eben genannten Methode (Mailadresse wird über Formmailer eingeblendet)? Meiner Auffassung nach nicht.
Oder wäre es dem Gesetzgeber etwa lieber, ich würde die Mailadresse direkt angeben, mit Spam vollgebombt werden - und dann wird aufgrund des massiven Spams eine wichtige Mail auch versehentlich vom Filter aussortiert? Das kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein...
Grüße
Lars