Cybaer: Nachgezeichnetes Foto = Urheberrechtsverletzung? (Nachtrag)

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Anmerkung:

Prinzipiell: Ja.

Gemäß §24 UrhG.

Der BGH hat entschieden, daß "... die entnommenen Züge des benutzten Werks gegenüber der Eigenart des neugeschaffenen Werks verblassen ... Je ausgeprägter die Individualität des benutzten Werkes ist, desto weniger wird es gegenüber dem neugeschaffenen Werk verblassen. ..."

D.h. aber auch: jenseits des Marken. und Persönlichkeitsrechts kriegst Du ein Problem, wenn Du einfach nur (realistisch/naturgetreu) nachzeichnest, ohne selbst etwas individueles beizutragen (ich meine, es gibt ja schließlich auch fotorealistische Zeichnungen - ist sogar eine eigene Kunstform).

Die Idee als solche (z.B. Motivwahl), ist davon aber nicht betroffen. Du kannst die zugrundeliegende Idee nutzen.

Gruß, Cybaer

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