Hi!
Bin kein Jurist, habe aber mal einen Prozess in zweiter Instanz vor dem OLG verloren, weil ich Links auf Firmen- Seiten gesetzt habe, die Kunden eines Mitbewerbers waren. Grund: Vollständiges WWW- Verzeichnis meines damaligen Ortes.
http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGCelle990512
Dementsprechend ist die von dem Beklagten vorgenomme-ne Gestaltung seines Informationsdienstes, die dem Benutzer keinerlei Hinweis auf die Internet-Adresse der Klägerin gibt, unbeachtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Links (Verknüpfungen) im Internet mit anderen Homepages zu verbieten.
Wenigstens hat das OLG dann nicht auch noch die Zulässigkeit von Links im allgemeinen in Frage gestellt...
Armes Deutschland!
Gruß
Martin