Christoph Zurnieden: Nachgezeichnetes Foto = Urheberrechtsverletzung?

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Hi,

Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

selbstverständlich nicht,

Ach, wenn doch immer alles gleich selbstverständlich wäre in der Juristerei *sigh*

Aber selbst das Beispiel da oben ist nicht selbstverständlich verboten, ich darf unter bestimmten Umständen das nachgezeichnete Logo der Deutschen Bank geschäftlich verwenden. Auch ohne Lizenznahme o.ä. vertragliche Vereinbarungen. Von diesen Ausnahmen gibt es dann aber auch wieder Ausnahmen, die bewirken, dsa ich genau dsa eben doch wieder nicht darf.
Verwirrt? ;-)

insbesondere da das Logo mit Sicherheit als Marke angemeldet ist.

Auch für Lebensmittel?

In diesem speziellen Fall geht es um ein Foto von Anne Geddes, das ein Baby zeigt, das in einer großen Männerhand zusammengekauert liegt. Wenn dieses _Arrangement_ nun zeichnerisch wiedergegeben wird, in einem dem Zeichner eigenen Stil und mit einem nichtidentischen Baby, dann ist zwar die Bildidee übernommen, aber die Ausführung eine komplett andere.

Wenn in diesem Fall nur die Idee übernommen wird, ist das erstmal in Ordnung, so hat sich die Kunst schließlich entwickelt. Klagen kann aber natürlich jeder.
Ich fang' am besten gleich damit an und beklage die Ideenarmut. Ja, habt ihr denn keine eigenen Ideen? Wofür soll's denn überhaupt sein? Kann man da hilfreich unter die Arme greifen?

Ich vermute mal, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, in der ein Richter hü, der andere Richter hott entscheiden würde, insofern ist der Weg zum Rechtsanwalt (oder eine andere Bildidee) wohl sicherer.

Alleine schon aus Stolz würde ich "eigene Bildidee" auf jeden Fall bevorzugen. Nicht nur, weil man da rechtlich auf der sichereren Seite sitzt.

so short

Christoph Zurnieden