Hi,
[...] vorher die Polizei anzurufen.
Wenn man das dann auflösen kann, bevor der Streifenwagen da ist und
man die Gefahr überschätzt hat, macht das ja auch nichts.
Doch schließlich muss man namen etc. bei einem anruf bei den grünen
nennen und ist dann nix darf man den einsatzt zahlen wegen
fehlalarmierung. das ist strafbar.
MfG