Hallo.
Doch schließlich muss man namen etc. bei einem anruf bei den grünen
nennen und ist dann nix darf man den einsatzt zahlen wegen
fehlalarmierung. das ist strafbar.
Selbst wenn es so wäre, hätte man die Polizei ebenso schnell wieder abbestellt wie angefordert.
MfG, at