echo $begrüßung;
nach meinen Recherchen im Archiv, bin ich immer noch nicht richtig schlau geworden...
Warum schaust du dir nicht das entsprechende Gesetz an. Dafür ist das Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz -TDG) zuständig. Dort besonders die §§ 2 und 3 für Begriffserklärungen und §6 für die Informationspflicht. Wenn dabei Unklarheiten auftreten können wir ja darüber diskutieren.
"Jemand hat gesagt..." und "Ich habe das in einem Forum gelesen..." - "...und dementsprechend hab ich das gemacht" hilft dir im Ernstfall nicht weiter.
P.S.: Was haltet ihr hiervon?
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm?farbe=E5E5FF/000088/1111FF/1111FF
Mittlerweile halte ich das für Unfug. Es gibt keine wirksame generelle Haftungsausschlusserklärung, ebenso wie man den Kontrolleur nicht mit den Worten, eine Fahrkarte zu besitzen, zufriedenstellen kann.
Punkt 5 ist kompletter Quark, da mit deinem Link automatisch auch dieses Forum - und ebenso viele andere Seiten, die auf Seiten verlinken, die diesen Disclaimer verlinken - diesem Disclaimer unterstehen würden.
Punkt 1 ergibt sich aus §675 (2) BGB und der zweite Teil müsste sich aus §12 (1) Urheberrechtsgesetz ergeben, sofern keine anderen Nutzungsrechte (§§ 31 ff.) mit jemand anderem vereinbart wurden.
Punkt 2 dürfte auf das berühmte Hamburger Landgerichtsurteil zurückzuführen sein, das gerne - so auch dort - falsch verstanden wird. Zur Aufklärung siehe http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html (Der Rest der Seite ist auch recht aufschlussreich.)
Punkt 3: "Der Autor ist bestrebt ... die Urheberrechte ... zu beachten." Auf deutsch: Ich versuche mich ja gesetzeskonform zu verhalten, aber das klappt nicht so recht.
Auch für diese, meine Aussagen gilt selbstverständlich §675 (2) BGB
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