Hallo Daniel,
schau doch mal in den Mediendienste-Staatsvertag (http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/mediendienstestaatsvertrag/main.html), insbesondere § 10. Sowohl der Dienstanbieter als auch der für den Inhalt Verantwortliche müssen namentlich genannt mit ladungsfähiger Anschrift benannt werden und ein Postfach zählt nicht dazu. Solltest du wirklich keine Adressen veröffentlichen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis dich/euch ein Anwalt abmahnen wird.
Grüße
Julius