Hi
Zwar sind die Hauptbenutzer sicherlich Menschen, jedoch gilt die Barrierefreiheit im Internet auch gegenüber von Bots (z.B. Suchmaschinen).
„Barrierefreiheit“ bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen. [Wikipedia: Barrierefreiheit]
Um dich selbst zu zitieren: "Wikipedia Schreiberlinge" :)
Zumal der Text der Seite "Barrierefreiheit" erst kürzlich hinzugekommen ist
und vorher dort die Seite Barrierefreies Internet allein stand. Aber egal.
Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen. [BITV §2]
Nix Bots.
Die juristische Sicht allein beinhaltet wohl kaum die ausreichende Definition.
Doch selbst nach dieser ist die obige Sicht und Beschränkung auf den Absatz oberflächlich, da die BITV, der das entsprechende Gesetz begleitet eben in §3. (wie von mir oben zitiert) die Validität und die Formale Definition von Markupsprachen fordert.
Diese werden inder ANlage der BITV beschreiben. Vgl:
[http://www.wob11.de/gesetze/a_bitv.html]
Wie auch immer: Der Einwand "Nix Bots" von dir ist auch aus der beschränkten Sicht der Einschränkung auf behinderte Menschen falsch.
Offenbar kennst du dich in der Thematik nicht sonderlich aus, da du ansonsten die Funktionsweise von Screenreader wie zum Beispiel Yaws garnicht kennst.
Diese Screenreader analysieren die formalen Markupsprachen sehr wohl entsprechende ihrer Doctype-Definition um hiermit eigene Navigationshilfsmittel anzubieten.
So zum Beispiel die generierte Navigation im Yaws mit dessen Hilfe sich von Überschrift zu Überschrift hangeln läßt.
Diese Richtlinien [Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte] erläutern, wie Web-Inhalte für Behinderte zugänglich gemacht werden können. [WCAG]
Das ist die WCAG 1, dessen zweite Fassung leider noch immer nicht fertig ist und unter Experten schon als veraltet gilt.
Ciao,
Wolfgang
P.S.: Ich hoffe du behauptest nicht auch noch als nächstes, das die Umsetzung barrierefreier Websites teurer ist als die herkömmlicher Seiten :)