In Deutschland muss man im Prinzip zwischen Urheberschaft und Nutzungsrecht unterscheiden. Der Urheber ist derjenige der das Lied verfasst hat. Ggf. hat er das Nutzungsrecht an einen Dritten abgetreten, ansonsten hat er es selbst. Du musst Dir also ein Nutzungsrecht organisieren, ansonsten verletzt Du Rechte Dritter.
In Deutschland wird ein Stück glaube (!) ich 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei. Dann kann man es also m. E. verwenden. Im Web findest Du das deutsche Urheberrecht. Da steht alles genau drin.
Aber Vorsicht: Ich bin nur Laie. Im Zweifel solltest Du einen Anwalt aufsuchen.