Hej,
Du hast aber kein Recht auf Kulanz.
Wenn der Einzelhandel dies in seinen AGBs festschreibt oder damit wirbt (und das tun ja die meisten) durchaus!
Nein, dann hast du lediglich die Möglichkeit, ihn wegen unlauteren Wettbewerbs belangen zu lassen.
Also, weder bin ich im Einzelhandel tätig noch Fachanwalt für Bürgerliches Recht, aber: Ich kaufe die Ware mit Eigenschaften, ein Teil der Eigenschaften dieser Ware bringt sie aus sich heraus mit (Funktion, Ausshen, Lebensdauer), ein anderer Teil der Eigenschaften ist das was ich vom Verkäufer dazu bekomme (ein Bonbon, Garantie, Rückgaberecht). Wenn der Verkäufer also aus "Kulanz" letztgenanntes Recht mitverkauft, habe ich einen Anspruch drauf. Etwas anderes wäre es, wenn er das nicht täte, ich den Artikel trotzdem zurückgeben will und er es nur aus Freundlichkeit (oder eben was man gemeinläufig unter Kulanz versteht) zurücknimmt.
Meinst du das vielleicht?
Beste Grüße
Biesterfeld
"Krieg!"