Hi,
Was jetzt noch fehlt, sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Die Firma arbeitet mit deutschem Firmensitz nach deutschem Recht, denken wir zumindest. Aber wie ist das, wenn man AGB in eine andere Sprache übersetzt? Werden die dann jeweils auch rechtlich bindend, auch wenn durch möglicherweise nicht ganz exakte Übersetzung das im deutschen Original anders gemeint war?
Ja, und genau das ist das Problem.
Nicht die Uebertragung der Sprache ist wichtig, sondern die Uebertragung des, na, nennen wir's mal "rechtlichen Willens". Eine bundesdeutsche AGB mag in Oestereich und der Schweiz andere Folgen haben, nur die Sprache ist gleich. Du musst also erstmal Deinen Willen in die Vorschriften anderer Jurisdiktionen uebertragen. Recht bequem, aber auch sehr teuer ist es einen Vertragsanwalt des jeweiligen Landes zu beauftragen. Obwohl: bequem ist da nicht das richtige Wort, eigentlich ist es fast schon die einzige Moeglichkeit, nur in der EU gibt es je nach Anspruch etwas einfachere, aber auch nicht gerade viel billigere Moeglichkeiten.
Ich sitze am westlichem Zipfel de Ruhrgebietes und habe hin und wieder auch mal eine Auftrag im benachbartem Belgien und den Niederlanden, musste also auch meine Vertraege entsprechend uebertragen. Da ich bequem bin, hatte ich die Anwaltsmethode gewaehlt und kann Dir daher berichten, das sie tatsaechlich sehr sicher ist, aber auch wirklich sehr teuer. Es war ein gutes Stueck Arbeit, bis ich die Kosten wieder drin hatte. Freiwillig mache ich das bestimmt nicht nochmal, es sei denn, man setzt mir einen dicken Scheck auf die Brust.
Solltest Du inerhalb der EU Geschaefte machen, wuerde ich mal einen auf EU-Recht spezialisierten Anwalt fragen, welche Angaben Du taetigen _musst_ und welche Du _darfst_. Zumindest aber eine der preiswerten Erstberatungen waere in dem Fall dringend zu empfehlen.
Wie Du siehst: die Uebersetzung in andere Sprachen ist leider nur ein kleiner, wenn auch nicht gerade billiger Faktor beim Uebertragen von Vertraegen.
so short
Christoph Zurnieden