Hallo,
Reicht es, in die Übersetzung einen Passus aufzunehmen, dass allein die deutsche Version rechtlich bindend ist?
so ähnlich habe ich das auch mal gelöst, kann aber auch nur vermuten dass das erstmal den
überschaubarsten Kompromiß darstellt. Ich vermute auch dass es darauf ankommt welche
Verträge zustande kommen oder nicht, bzw. ob Waren oder Leistungen in bestimmte Länder
gehen usw., bei Englisch gibt es ja auch mehrere Möglichkeiten ob innnerhalb oder
ausssserhalb der EU, und selbst "muttersprachlich" Englisch läßt sich ja auch nicht
regional auf ein bestimmtes Recht eingrenzen.
Wenn das Risiko dass bestimmte Verträge nicht gültig sein könnten geringer ist als die
mögliche Verpflichtung aus einer ungeschickten Übersetzung würde ich einen Verweis auf
die deutsche Version (ggf. deutsches Recht) vorziehen; wenn das den Kunden nicht zumutbar
ist wird vielleicht doch juristische Beratung bei der Übersetzung nötig.
Grüsse
Cyx23