Stonie: Allgemeine Geschäftsbedingungen mehrsprachig

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Hallo Gernot,

nun, ich bin keine Anwältin, wie du weisst, aber denken werde ich ja wohl noch dürfen, und das sagen, was ich denke. Also hier meine Ansichten  zu deiner Frage - grundsätzlich sollte dein Kunde hier unbedingt noch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, vor allen Dingen dann, wenn der Dienst international angeboten werden soll.

Das Internetportal, bei dem ich gerade ein bisschen aushelfe, bietet seine Dienste in mehreren Sprachen an. Die FAQ habe ich gerade ins Englische übersetzen dürfen, obwohl das jemand mit Englisch als Muttersprache bestimmt besser und schneller gemacht hätte.

Das muss nicht notwendigerweise so sein; ich kenne durchaus von Muttersprachlern angefertigte Übersetzungen, die von absoluter Unkenntnis der Materie zeugen und für die vielleicht doch besser jemand engagiert worden wäre, der Ahnung von der Materie hat... Achja, Übersetzungen sind ein wirklich leidiges Thema und kosten dürfen sie ja sowieso nichts.

Aber hier

Was jetzt noch fehlt, sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

wird's gefährlich, da würde ich die Finger weglassen.

Die Firma arbeitet mit deutschem Firmensitz nach deutschem Recht, denken wir zumindest. Aber wie ist das, wenn man AGB in eine andere Sprache übersetzt? Werden die dann jeweils auch rechtlich bindend, auch wenn durch möglicherweise nicht ganz exakte Übersetzung das im deutschen Original anders gemeint war?

Das mit dem Firmensitz in Deutschland und dem deutschen Recht ist vermutlich so, vor allem dann, wenn die Firma auch in ein deutsches Handelsregister eingetragen ist und in Deutschland Steuern zahlt.

Nun soll's ins Ausland gehen, wenn auch nur virtuell. Der erste Teil des oben zitierten Absatzes läßt mich annehmen, dass in der Firma, um die es hier geht, niemand so wirklich weiss, was das für Konsequenzen hat. Hier ist eine Beratung durch die Industrie- und Handelskammer mehr als angezeigt, die ich dringendst anrate, bevor Angebote an Menschen gemacht werden, die nicht in Deutschland leben.

Der zweite Teil ist leichter zu beantworten: Die AGB werden, wenn es sich um eine deutsche Firma etc. etc. handelt, nach deutschem Recht bindend sein müssen, denke ich. Davon, die Übersetzung hiervon anzufertigen, rate ich dir sehr ab. Hier sollte ein vereidigter Übersetzer 'ran, der an einem Gericht zugelassen ist. Das kostet sicherlich einen ganzen Batzen mehr als eingeplant war, aber diese Investition lohnt sich. Wenn die Firma dieses Geld nicht investieren möchte, rate ich dir, den Leuten zu sagen, dass du jederzeit gern hilfst, rechtsverbindliche Texte aber nicht übersetzt, weil dir dieses Eisen zu heiss ist. Dann sollen sie sich einen anderen Menschen suchen, der sich diese Übersetzung zutraut. Rechtlich bindend ist der übersetzte Text nämlich allemal.

Reicht es, in die Übersetzung einen Passus aufzunehmen, dass allein die deutsche Version rechtlich bindend ist?

Meiner Ansicht nach nicht.

Wie kommt das dann wohl bei den internationalen Nutzern des Services an?

Bescheiden, die sind dann nämlich darauf angewiesen, ihrerseits einen Übersetzer zu engagieren, der diese Übersetzung prüft - und das können sie anderswo sicherlich billiger haben.

Andererseits, wie kommt es an, wenn man keine "Terms and Conditions" in englischer Sprache anbietet?

Wenn du den gesamten Dienst in englischer Sprache anbietest, musst du die Terms and Conditions schon auch in englischer Sprache anbieten, fürchte ich. Auch hier sollte man mal die IHK bzw. einen Anwalt fragen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es rechtlich zugelassen ist, ein vollständiges Angebot in einer Fremdsprache zur Verfügung zu stellen und bei den AGB dann dranzuschreiben, dass der Kunde sich doch bitte jemanden suchen möge, der ihm die übersetzt..

Kommt man in diesem Fall nicht um einen teuren, juristisch geschulten muttersprachlichen Fachübersetzer herum?

Wohl kaum, denke ich. Ob der Mensch jetzt Muttersprachler sein muss, weiss ich nicht. Er sollte jedenfalls entsprechend geschult und zugelassen sein und somit - das ist das Wichtige daran - auch für seine Übersetzung haften, falls nötig. Teuer wird das allemal, weil jeder Übersetzer, der sich auf solches einläßt, eine entsprechende Versicherung benötigt und die gibt's nicht umsonst.

Ich habe sicherlich Übersetzungen angefertigt, und bestimmt nicht nur ins Deutsche. Rechtsverbindliche Texte übersetze ich aber aus Prinzip nicht, das ist mir doch zu gefährlich.

File Griese,

Stonie

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