Hallo Andreas,
Im Impressum muss man leider eine E-Mail-Adresse angeben (ein Formmailer reicht nicht),
wo steht denn das eigentlich? "eine Möglichkeit zu schnellen Kontaktafnahme" ist ja wohl mit einem Formmailer viel sicherer gegeben.
Teledienstgesetz-TDG
§ 6 - Allgemeine Informationspflichten
...
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post,
...
Auf Wiederlesen
Detlef
--
- Wissen ist gut
- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
- Wissen ist gut
- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!