Tag Armin.
Duerfte aber relevanter und richtiger sein als die Hamburger Distanzierung.
Jepp, da gebe ich dir Recht. Gerade im Bereich Datenschutz herrscht noch zu viel Unsicherheit, so ein kleiner Hinweis kann da nicht schaden :-)
Zwei sehr lesenswerte Artikel dazu gibt's bei RA Dr. Bahr (Achtung, PDF!):
IP-Speicherung durch Webseitenbetreiber zulässig? - er rät dazu, das Speichern generell kundzutun, geht aber leider nur auf die Fälle der vom Webseitenbetreiber initiierten Speicherung ein. Frage hier: was ist mit der automatischen Speicherung, die man nicht beeinflussen kann (Stichwort Logfiles)?
Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten - ausgezeichneter Artikel, den sich jeder (deutsche) Webseitenkleber über seinen Monitor hängen sollte. Übrigens, auch die Quellenangaben in diesem Artikel sind durchaus lesenswert.
Siechfred